Die Unterschiede zwischen FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) sind vielfältig.
Das Alter spielt beim Bundesfreiwilligendienst keine Rolle: Nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht kann jeder den Bundesfreiwilligendienst ausüben. Beim FSJ ist das Alter entscheidend, denn älter als 26 Jahre darf kein FSJler sein.
Beim Geschlecht machen sowohl FSJ als auch BFD keinen Unterschied. In beiden Freiwilligendiensten dürfen sich Männer und Frauen gleichmaßen engagieren.
Während das FSJ nur einmal durchgeführt werden kann, kann der Bundesfreiwilligendienst alle fünf Jahre wiederholt werden.